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mit kostenfreiem Info-Download! EMCS EDV-gestützte Beförderungs- u. Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren

BEO-EMCS - Beförderungssystem und Kontrollsystem

EMCS "EDV-gestützte Beförderungs- u. Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren"

Beschreibung
 
Technische Details / Preise
 
Referenzen
   
Programmname:  BEO-EMCS - Beförderungssystem und Kontrollsystem   Version:  1.0 
EMCS "EDV-gestützte Beförderungs- u. Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren"
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Hersteller: BEO GmbH
Ansprechpartner: Herr Clemens Sexauer Tel.: 07642 90030   E-Mail-Kontaktaufnahme
Programmbeschreibung:

Am 01. April 2010 führte der Zoll das EMCS-Verfahren ein. Ab dem 01. Januar 2011 wird der Einsatz von EMCS anstelle des BVD in der EU und ab dem 01. Januar 2012 innerdeutschlich verpflichtend.

Die Software BEO-EMCS bietet Ihnen ein breites Spektrum an praktischen Funktionen. Adressen können sehr einfach eingegeben, gepflegt und aus einem Verzeichnis jederzeit aufgerufen werden. Die bereits in Ihrem Unternehmen bestehenden Daten (z.B. aus einem Warenwirtschafts- oder ERP-System) können problemlos über eine Schnittstelle an die Software übergeben und jederzeit bearbeitet werden.

Weitere Bearbeitungsszenarien:

  • Annullieren von Warensendungen
  • Zurückweisen von Warensendungen (vor Ankunft der Ware)
  • Aufteilung von Warensendungen (sog. Splitting)
  • Änderung des Bestimmungsortes
  • Zurückweisen von Warensendungen (nach Ankunft der Ware)
  • Logbuch- und Statusübersicht

Die Sendungsberichte werden innerhalb eines Logbuches dokumentiert.
Die Vorgänge werden auf dem Webserver von der BEO GmbH 10 Jahre lang archiviert und können auch vom Anwender für eigene Zwecke kopiert werden.

Direkte Verknüpfung zur SeeD (System for Exchange of Excise Data) Datenbank.

Zielgruppen:

Für Unternehmen die an Beförderungen verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung beteiligt sind.

  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind:
  • Tabakwaren
  • Branntwein / branntweinhaltige Waren
  • Schaumwein
  • Zwischenerzeugnisse
  • Bier
  • Wein
  • Energieerzeugnisse im Sinne des § 4 EnergieStG

Ausnahmen bestehen für die verbrauchsteuerpflichtigen Waren Kaffee und Alkopops - für die besteht derzeit keine Möglichkeit des elektronischen Nachrichtenaustausches über EMCS.

Weitere Programme des Herstellers:

BEO-EMCS - Beförderungssystem und Kontrollsystem  (Stichwörter: EMCS Verfahren, Zollvorschriften, Kontrollsystem)


- Ausführungszeit: 0.09 Sek.