Vorlage für einen Mietvertrag über eine möblierte Wohnung sofort zum
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Für Studenten, Auszubildende, Berufspendler und viele andere ist es attraktiv, eine bereits möblierte Wohnung anzumieten. Beim Mietvertrag sind dabei einige Besonderheiten zu beachten. Mit dem FORMBLITZ-Mietvertrag über eine möblierte Wohnung steht Ihnen ein speziell darauf zugeschnittenes Vertragswerk zur Verfügung. Treffen Sie klare Vereinbarungen zu allen Fragen wie Zustand des Mobiliars, Kaution und Schönheitsreparaturen, und sichern Sie so beide Vertragsparteien umfassend ab.
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Weitere Produktinformationen
§1 Vertragsgegenstand
Führen Sie die Möblierung im Einzelnen auf. Es kann auch eine Inventar beigefügt werden.
§2 Mietdauer
Für einen ein befristetes Mietverhältnis nutzen Sie bitte unseren Zeitmietvertrag.
§3 Zustand der Mietsache und Übergabe
Den Zustand der Möbel sollten Sie in der Inventar genau dokumentieren. Es empfiehlt sich wertvolle Objekte zu fotografieren.
§4 Miethöhe
Die Möblierung der Wohnung wird bei der Miethöhe angemessen berücksichtigt.
§5 Betriebskosten
Legen Sie fest, wie die Betriebskosten abzurechnen sind.
§6 Mietzahlungen
In der Regel erfolgt die Bezahlung der Mieter bargeldlos auf das Konto des Vermieters.
§7 Kaution
Laut § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Höhe der Kaution drei Monatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten.
§8 Mieterhöhungen
Soll die Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden?
§9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Vorsicht vor unberechtigter Aufrechnung und Zurückbehaltung.
§10 Nutzung der Mietsache, Untervermietung und Tierhaltung
Regeln Sie potentielle Streitfragen wie Untervermietung und Tierhaltung im Vorfeld.
§11 Bauliche Veränderungen, Aus- und Verbesserungen
Ihr Mieter muss bei baulichen Veränderung Ihre Zustimmung einholen.
§12 Instandhaltung der Mietsache und Schäden an der Mietsache
Instandhaltungsarbeiten sind keine Schönheitsreparaturen und dürfen daher nicht auf den Mieter abgewälzt werden.
§13 Bagatellschäden
Unter Umständen kann der Mieter zur Übernahme der Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden verpflichtet werden.
§14 Schönheitsreparaturen
Ein heikles Thema im Mietrecht: Die Schönheitsreparaturen. Hier finden Sie eine Auswahl an rechtssicheren Klauseln.
§15 Empfangsanlagen für Rundfunk und Fernsehen
Unter welchen Umständen darf der Mieter Satellitenschüsseln installieren? Regeln Sie die Einzelheiten hier.
§16 Betreten des Anwesens durch den Vermieter
Als Vermieter dürfen Sie unter bestimmten Umständen die Wohnung auch während der Mietzeit betreten - weisen Sie Ihren Mieter darauf hin.
§17 Mehrere Mieter
Falls mehrere Mieter in die Wohnung einziehen sollen, sind alle Erklärungen gemeinsam abzugeben.
§18 Kündigung
Die Kündigung ist gesetzlich geregelt und darf zum Nachteil des Mieters nicht vertraglich anders vereinbart werden.
§19 Rückgabe der Mietsache
Halten Sie fest, in welchen Zustand die Räume zurückzugeben sind. Aber Achtung: Eine Endrenovierung können Sie in der Regel nicht gerichtlich durchsetzen. Hier ist die Rechtssprechung sehr mieterfreundlich.
§20 Schriftform; §21 Besondere Vereinbarungen; §22 Salvatorische Klausel
Die Schlussbestimmungen bieten Raum für individuelle Ergänzungen.