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Typische Funktionen und Tipps zur Auswahl von Adressdatenbanken

Adressdatenbanken

Auswahl von Adressdatenbanken
Auswahl von Adressdatenbanken

Adressdatenbanken umfassen in der Regel öffentlich zugängliche Daten z.B. von Unternehmen aber auch von Privatpersonen. Öffentlich zugänglich sind Adressdaten beispielsweise über das Impressum von Internetauftritten. Für die Verwendung von Adressdaten muss allerdings laut Datenschutzgrundverordnung ein "berechtigtes Interesse" (insbesondere ist hier das Direktmarketing in der DSGVO erwähnt) vorliegen.

Die Adressdaten können folglich im Rahmen des Direktmarketings benutzt werden, um gezielt Neukunden zu gewinnen. Nach der DSGVO sind allerdings umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten zu berücksichtigen.

Beachten Sie bitte auch die aktuelle Marktübersicht der Softwarelösungen und Erklärungen zum Thema Adressdatenbanken


Typische Funktionen für Adressdatenbanksoftware:

Ergänzend zu den allgemeinen Kriterien zur Bewertung von Software in den vorangegangenen Abschnitten haben wir hier spezifische Kriterien für die Bewertung von Telefon- und Adressen-Software aufgeführt.

  • Achten Sie auf die Aktualität der Daten.
  • Überprüfen Sie die Korrektheit der Ansprechpartner wie z.B. Schreibweise, Geschlecht, etc.
  • Beachten Sie bei E-Mail Adressen die gesetzlichen Vorschriften.1 Haben die Empfänger z.B. per Double-Opt-In zugestimmt?2
  • Vergewissern Sie sich auch über die Nutzungsrechte der Daten. Darf an die Empfänger nur einmal versendet werden oder öfter?3
  • Daten sind vollständig erfasst, wenig Lücken in den vorgegebenen Eingabefeldern.
  • Adressdaten liegen in einem standardisierten Datenformat vor, damit die Daten problemlos z.B. in eine bestehende CRM-Lösung importiert werden können.
  • Im besten Fall sind die Adressdaten von Unternehmen nach Branchen kategorisiert. Dies bietet den Vorteil, dass Sie Ihre Marketingaktionen gezielter für eine Branche durchführen können.

1 E-Mail Kommunikation - Rechtliche Aspekte, aufgerufen am 14.09.2017
2 Newsletter rechtssicher erstellen und versenden, aufgerufen am 14.09.2017
3 Zur Überprüfung der vertragskonformen Verwendung der Daten haben Adressverlage oft sogenannte Dummies in die Daten integriert.
Abkürzungen:
DSGVO: Datenschutzgrundverordnung