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Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bietet die bitts. GmbH Ihnen Personaldienstleistungen an. Wir verfügen über die unbefristete Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. 30 Jahre Erfahrung und ein Know-how-Pool von über 50.000 Experten ermöglichen die schnelle Besetzung Ihrer Stellen mit den richtigen Mitarbeitern