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Cyber-Risiko-Check


Neuer Standard macht Cybersicherheit nun auch für kleinere Unternehmen umsetz- und finanzierbar. Fördermittel vom Land NRW

Düren, 03.05.2023 - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert das Projekt „mIT Standard sicher“, in dessen Rahmen nun ein neuer Cybersicherheitsstandard für kleine und sehr kleine Unternehmen entwickelt wurde.

Beim sogenannten „Cyber-Risiko-Check nach DIN SPEC 27076“ erhalten diese Unternehmen von einem IT-Dienstleister Unterstützung bei der Einführung/Verbesserung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer digitalen Aktivitäten und Daten. Diese Unterstützung ist auf die Belange von Klein- und Kleinstunternehmen zugeschnitten.

Das Beratungsverfahren ist standardisiert, das heißt der IT-Dienstleister nimmt zunächst den IST-Zustand auf und führt dann durch den Prozess der Erarbeitung notwendiger Maßnahmen, um die 27 Sicherheitsanforderungen, die es zu erfüllen gilt, zu erreichen. Das Kleinunternehmen erhält schließlich leicht verständliche, praxisorientierte, konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.

Durch die Standardisierung wird nicht nur eine Vergleichbarkeit von Sicherheitsstandards (Cyber-Risiko-Status) bei Kleinunternehmen, auch branchenübergreifend, geschaffen. Zusätzlich wird die Arbeit von IT-Dienstleistern erleichtert und transparenter gemacht. Das wiederum führt bei den Kleinunternehmen zum besseren Verständnis. Und schließlich wird durch diese Maßnahme Cybersicherheit für Kleinunternehmen auch viel erschwinglicher.

Die Standardisierung schafft nämlich Zeiteffizienz, und außerdem ist für den Cyber-Risiko-Check eine Co-Finanzierung durch Fördermittel möglich.
Diese können über den Mittelstand-Innovativ-Digital (MID)-Gutschein des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Denn dieser fördert:

Das Minimum an Förderung je Unternehmen beträgt 4.000,00 Euro, während die Obergrenze bei 15.000,00 Förderungszuschuss liegt. Auch eine Förderquote ist zu beachten, die für Kleinunternehmen bei bis zu 80% der Investitionssumme festgesetzt wurde. Der Durchführungszeitraum der Maßnahme kann zwischen 6, 9 und 12 Monaten frei gewählt werden.

Das Land NRW erhofft sich mit der Bezuschussung eine höhere Resilienz von kleineren Unternehmen gegen Cyberangriffe.
Antragsberechtigt für den Gutschein sind grundlegend alle Unternehmen mit Sitz in NRW, die weniger als 250 Mitarbeiter haben und unter einem Jahresumsatz von 50 Mio. Euro liegen. Wobei zu beachten ist, dass der Cyber-Risiko-Check wirklich nur Kleinunternehmen, also mit weniger als 50 Mitarbeitern, vorbehalten ist.

Und auch, wenn der Antrag ausschließlich online und vom Unternehmen selbst gestellt werden kann (https://antrag.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit), können die Experten der K3 Innovationen GmbH beratend zur Seite stehen und nach positivem Förderbeschluss der IT-Dienstleister an Ihrer Seite sein, der Ihren Cyber-Risiko-Check durchführt.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme des Landes NRW (MID-Gutschein) gibt es hier: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

Die Kontaktdaten der Experten der K3 Innovationen GmbH finden Sie hier: https://www.k3-innovationen.de/Digitalagentur/Kontakt

Quelle: K3 Innovationen GmbH Digitalagentur
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