GSWsoft by DATALINE ist eine Online Lösung zur Erstellung und digitalen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Die Software befindet sich zur Zeit noch in der Entwicklung.
Die Webanwendung GSWsoft by DATALINE wird zum derzeit geplanten Einreichungstermin für die Grundsteuerwert-Erklärungen in 2022, die einfache und komfortable Möglichkeit bieten, diese Erklärung anwenderfreundlich und für Laien verständlich zu erstellen und einzureichen. Hierzu wird Sie unsere Software durch die Erklärung leiten und Hilfestellungen sowie Erläuterungen bereitstellen. Die notwendige Datenerfassung wird für Sie intuitiv und schnell möglich sein.
Das Verfahren ist in wenige Schritte unterteilt. Ein Assistent führt Sie durch die Dateneingabe. Die Software berechnet die zu erwartende Grundsteuerbelastung und füllt automatisch die Steuererklärungsformulare aus. Die eingegebenen Daten werden danach auf Vollständigkeit und Übermittelbarkeit überprüft. Vor dem Versand erhalten Sie selbstverständlich eine Übersicht der eingetragenen Daten. Sie erteilen dann erst den Auftrag, die Erklärung für Ihr Grundstück an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Protokoll über die erfolgreiche Einreichung der Grundsteuerwerterklärung wird Ihnen elektronisch zugesandt.
Mit unserer Software / Webanwendung Grundsteuerwert.de ist die Abgabe der Feststellungserklärung in nur wenigen Minuten erledigt. Sie tragen Ihre Daten in unseren Assistenten ein und werden mit umfangreichen Hilfen durch die Eingabe geführt.
Unsere Software befüllt automatisch die Steuerklärungsfelder bzw. den elektronischen Datensatz der Steuererklärung, und prüft die Daten auf Plausibilität und berechnet den Grundsteuerwert. Die endgültige Grundsteuerbelastung kann leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher ermittelt werden, da hierfür bestimmte Parameter noch fehlen (z.B. den von der Gemeinde neu ab 2025 festgelegte Hebesatz).
Auch der Steuerberater wird Sie auffordern, ihm die erforderlichen Daten mitzuteilen, damit er diese an die Finanzbehörden übermitteln kann. Einen zusätzlichen Mehrwert durch eine Beratung wird ein Steuerberater bei der Grundsteuererklärung kaum bieten können, Ihnen würde lediglich die Dateneingabe durch den Berater abgenommen. Sparen Sie sich diese Kosten und erledigen Sie die gleiche Arbeit direkt mit unserer Software.
Die Software wird als Webanwendung zur Verfügung gestellt, das bedeutet Sie ist mit allen Geräten kompatibel. Sie können also sofort loslegen mit dem Erfassen Ihrer Daten, sei es von Zuhause, von unterwegs oder auch aus dem Urlaub, es bedarf lediglich einer Internetverbindung. Es sind keine IT-Vorkenntnisse erforderlich und es muss keine Software heruntergeladen und installiert werden.
Sollten Sie Ihre eingegebenen Daten speichern wollen, weil Sie gerne zu einem anderen Zeitpunkt die Dateneingabe fortsetzen möchten, so ist es erforderlich sich einmal kostenlos bei uns zu registrieren, damit Ihre bereits erfassten Daten nicht verloren gehen. Diese sind dann in Ihrem Kundenbereich gespeichert und können jederzeit aufgerufen und weiterbearbeitet werden.
Alle Eigentümer von Grundbesitz/Immobilien, bebauten Grundstücken, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, sowie von unbebauten Grundstücken können unsere Software nutzen. Zu anderen Zwecken genutzte Immobilien (z.B. Gewerbeimmobilien) sowie land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz können mit unserer Anwendung hingegen nicht erklärt werden.
Sie können auch gerne die Übermittlung für nahe Angehörige (wie z.B. Ihre Eltern) übernehmen.
Auch Hausverwalter, Hausverwaltungen, WEG und Wohnungsgenossenschaften sowie Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater können mit GSWsoft die Steuererklärung des Steuerpflichtigen abgeben.
Auch wenn die zu erklärende Immobilie in einem der Bundesländer mit eigenen Modellen liegt, können Sie unsere Software verwenden, da sie sämtliche abweichenden Ländermodelle mit umfassen wird.
Ja, mit uns können Sie alle Erklärungen abgeben, sofern es sich um Wohnungseigentum handelt. Auch alle Besonderheiten haben wir vorgesehen.
Nur Steuererklärungen für Land- und Forstwirtschaft, Bürohäuser, Hallen usw. können sie mit uns nicht erklären.
Sie müssen bitte in unserem Assistenten weiter gehen bis Sie die Vorschau der von Ihnen erfassten Daten gesehen und bestätigt haben; die Zahlung an uns geleistet haben und schließlich die Daten an die Finanzverwaltung gesendet haben.
Wie genau das funktioniert, haben wir in einem Video zusammengefasst:
https://www.youtube.com/watch?v=Cc19PFRXYy4&t=52s
Wir bieten Ihnen eine sichere und bequeme Möglichkeit die Gebühren online zu bezahlen. Dies kann via Visa, MasterCard, Klarna, Giropay, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung oder Paypal, erfolgen.
Leider ist derzeit eine Überweisung nicht möglich. Sie können aber auch per Lastschrift zahlen und zwar ohne PayPal-Account. Sie können aber auch PayPal oder Kreditkarte von anderen Personen wie Geschwister, Kinder, Eltern usw. für die Zahlung nutzen.