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So unterstützt SIVAS.ERP beim Nachweis der CE-Konformität


Die neue EU-Maschinenverordnung als Chance, ineffiziente Prozesse aufzudecken und das Thema Maschinensicherheit neu aufzubauen

Lahr, 13.05.2024 - Ab 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (MVO) in vollem Umfang. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Nachweispflicht der CE-Konformität für Maschinen- und Anlagenbauer. SIVAS.ERP unterstützt Sie als durchgängige Unternehmenssoftware dabei, diese Anforderungen zu erfüllen – von der revisionssicheren Ablage von Dokumenten bis hin zum Anbringen der CE-Kennzeichnung als vorgeschriebenem Arbeitsgang. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, in welchen Bereichen SIVAS.ERP konkret zur Erfüllung der Nachweispflicht der CE-Konformität beiträgt und wie Sie dabei gleichzeitig Ihre Prozesse optimieren.    

Unterstützung bei der Einhaltung der Organisationspflichten

Mit dem Unterschreiben der Konformitätserklärung versichert die Geschäftsleitung, dass das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen wurde und die Maschine die CE-Konformität erfüllt. Die Unterschrift sagt also aus, wie sicher die Maschine ist. Natürlich ist die Geschäftsleitung nicht für ein mögliches Fehlverhalten der Mitarbeiter verantwortlich. Sie ist jedoch dazu verpflichtet, die notwendige Organisationsstruktur für die Erfüllung der Anforderungen der CE-Konformität bereitzustellen und die Einhaltung zu überwachen.
SIVAS. ERP schafft dabei die Grundlage für eine transparente Dokumentation und zuverlässige Workflows. Zwei Beispiele:

Einhaltung der einzelnen Schritte zum Inverkehrbringen von Maschinen

Was gehört zum Inverkehrbringen einer Maschine?
Das grundlegende Ablaufschema lässt sich im Groben wie folgt beschreiben:

  1. Relevante EU-Rechtsvorschriften auswählen
  2. Relevante Normen recherchieren bzw. auswählen
  3. Risikobeurteilung durchführen und sicherstellen, dass die Maschine die grundlegenden Anforderungen erfüllt
  4. Technische Dokumentation erstellen
  5. Betriebsanleitung prüfen
  6. CE-Konformitätserklärung ausstellen und beifügen
  7. CE-Kennzeichnung anbringen

Wie unterstützt SIVAS.ERP Sie bei diesen Schritten?

Insgesamt trägt SIVAS.ERP also maßgeblich dazu bei, die Einhaltung des Konformitätsbewertungsverfahrens der neuen EU-Maschinenverordnung sicherzustellen. Darüber hinaus stellt SIVAS.ERP Ihre bestehenden Prozesse auf den Prüfstand: Wo gibt es möglicherweise Redundanzen? Welche Tätigkeiten lassen sich automatisieren? Wo können wir Synergien nutzen? Wie können wir die digitale Konformitätsklärung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht organisieren?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr zum Thema CE-Konformität und deren Nachweispflicht wissen möchten. Unser erfahrenes Team berät Sie gerne.

Quelle: schrempp edv GmbH
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