Wolfsburg, 5.12.2025
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zum 6. Dezember 2025 (BGBl. 2025/301) erweitert sich der Geltungsbereich der NIS-2-Richtlinie in Deutschland auf ca. 29.000 Einrichtungen, darunter wesentliche und wichtige Unternehmen in 18 Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen und IT-Dienste. Betroffene Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Umsatz müssen ab sofort Risikomanagement, Vorfallsmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen umsetzen - ohne Übergangsfrist. SoftGuide, das führende B2B-Portal für Software-Vergleiche, unterstützt Unternehmen dabei, konforme Cybersicherheitslösungen schnell zu finden.
Sofortige Pflichten: Registrierung beim BSI, 24/72-Stunden-Meldeketten für Vorfälle und Nachweispflichten. Neben der Meldepflicht umfasst die NIS-2-Richtlinie weitere Anforderungen an das Sicherheitsmanagement. Unternehmen müssen regelmäßige Risikoanalysen durchführen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren und im Ernstfall schnell Reaktionsmechanismen sicherstellen. Das Ziel ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste gegenüber Cyberangriffen erheblich zu stärken.
Bußgelder: Bis 10 Mio. Euro oder 2% des Umsatzes für wesentliche Einrichtungen. Die Sanktionen betreffen sowohl finanzielle Strafen als auch mögliche Reputationsschäden bei mangelnder Compliance. Unternehmen sollten daher frühzeitig handeln, um Geschäftsunterbrechungen und hohe Strafzahlungen zu vermeiden.
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