Eine fachgerechte Immobilienbewertung nimmt in der Praxis einen hohen Stellenwert ein. Um den Verkehrswert einer Immobilie korrekt zu ermitteln, müssen komplexe Rechtsvorschriften und Bewertungsverfahren berücksichtigt und fachgerecht angewandt werden.
Die Software "Gebäudebewertung direkt" bietet für eine hieb- und stichfeste Immobilienbewertung eine einfache Lösung.
Komfortable Eingabemasken, praxisbewährte Arbeitshilfen, wie z. B. zahlreiche vorformulierte Textbausteine sowie viele Beispielbewertungen, unterstützen Sachverständige, Architekten oder Immobilienbüros zuverlässig bei der Verkehrswertberechnung.
Dieses Produkt besteht aus einer Software zum Download inkl. Benutzerhinweis und bietet folgende Vorteile:
Neuregelungen zur Ermittlung von Grundsteuerwerten in Kraft: Berechnung des Grundsteuerwerts jetzt auch im Sachwertverfahren möglich!
Das Paket zur Reform der Grundsteuer- und Bewertungsrechts ist am 26.11.2019 in Kraft getreten. Das reformierte Bewertungsgesetz beinhaltet umfassende Neuregelungen zur Ermittlung von Grundsteuerwerten. Das künftige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuerwerte lehnt sich nunmehr stark an das Sachwert- und Ertragswert-verfahren nach der ImmoWertV an.
Nachdem wir aufgrund des großen Umfangs der Änderungen mit dem letzten Update zunächst nur die Möglichkeit der Berechnung für das Ertragswertverfahren implementiert haben, bietet die Software nun diese Funktion auch für das umfangreichere Sachwertverfahren an. Auch hier können die im Hauptverfahren eingegebenen Werte auf Knopfdruck in die „Berechnung des Grundsteuerwerts“ für das Sachwertverfahren übernehmen und dort ggf. modifizieren.
Dieses Verfahren wird vor allen Dingen zur Berechnung des Grundsteuerwerts für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Teileigentum angewendet. So kann man mit dieser neuen Funktion den Kunden bereits jetzt die zukünftigen Grundsteuerwerte mitteilen und diese beispielsweise bei Investitionsentscheidungen unterstützen.
Instandhaltungsrückstau bei der detaillierten Bauschadenermittlung
Für eine korrekte Bauschadenermittlung bietet die Software jetzt die Möglichkeit, einen „Instandhaltungsrückstau“ auszuweisen. In der „detaillierten Bauschadenermittlung“ sowie der „Ermittlung nach Gewerken“ kann man daher durch diese Ergänzung die gewünschte Tabellenzeile als „Instandhaltung“ kennzeichnen. Bei der Summe am Schluss wird der Betrag mit der Bezeichnung „hiervon Instandhaltungsrückstau“ unterhalb der ersten Summe extra ausgewiesen.
Damit wird das Gutachten noch aussagekräftiger!
Projekt Nr.: 19/1947
Ausschreibung bis: Beendet
Ich suche für mein Immobilien- und Sachverständigenbüro eine Gutachtersoftware für die ... mehr