Unter „Arbeitsmittelprüfung“ versteht man die regelmäßige Kontrolle, Wartung und Dokumentation von Arbeitsmitteln hinsichtlich ihrer Sicherheit, Funktionsfähigkeit und gesetzlichen Vorschriften. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, die Betriebssicherheit zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen – wie z. B. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder DGUV-Vorschriften – zu erfüllen. Die Prüfungen erfolgen in definierten Intervallen durch befähigte Personen und werden systematisch dokumentiert.
Verwaltung von Arbeitsmitteln / Inventarisierung: Erfassung, Verwaltung und Kategorisierung sämtlicher prüfpflichtiger Betriebsmittel mit Standort, Seriennummer, Herstellerdaten usw.
Prüfplanverwaltung / Prüfplanung: Festlegung, Terminierung und automatische Erinnerung an Prüfintervalle nach Art des Arbeitsmittels und geltenden Vorschriften.
Checklisten-Management: Erstellung und Verwaltung von Prüfchecklisten für verschiedene Arbeitsmittel.
Automatische Erinnerungsfunktionen: Fristgerechte Benachrichtigung über anstehende Prüfungen zur Sicherstellung der Termintreue.
Digitale Prüfprotokolle / Dokumentation: Durchführung und detaillierte Aufzeichnung der Prüfungen direkt vor Ort über mobile Endgeräte sowie Historie der Prüfergebnisse.
Berichterstattung / Auswertungen & Reporting: Generierung von Prüfberichten, statistische Auswertungen zu Prüfstatus, Wiederholfristen, Mängelhäufigkeiten u. a.
Mängelmanagement: Erfassung, Klassifikation und Nachverfolgung von festgestellten Mängeln inklusive Maßnahmenverfolgung und deren Behebung.
Rechtskonforme Dokumentation: Archivierung der Prüfnachweise gemäß gesetzlicher Anforderungen und Revisionssicherheit.
Benutzer- und Rollenverwaltung: Steuerung von Zugriffsrechten, z. B. für Prüfer, Verantwortliche und externe Dienstleister.
Elektrische Betriebsmittel wie Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Schweißgeräte, Mehrfachsteckdosen, Stehlampen oder elektrische Handwerkzeuge werden regelmäßig auf elektrische Sicherheit geprüft.
Leitern und Tritte müssen gemäß DGUV-Vorgaben auf mechanische Schäden, Stabilität und Sicherheit kontrolliert werden (jährliche Überprüfung).
Druckbehälter, wie z. B. Kompressoren, unterliegen spezifischen Prüfpflichten nach BetrSichV.
Krane, Hebezeuge und Krananlagen werden auf Tragfähigkeit, Verschleiß, Steuerung und Sicherheit geprüft.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Auffanggurte muss regelmäßig auf Unversehrtheit und Funktion geprüft werden.
Staplerkontrolle: Regelmäßige Sicherheitsprüfung von Gabelstaplern.
Regalsysteminspektion: Kontrolle von Lagerregalen auf Standsicherheit und Belastbarkeit.
Feuerlöscherinspektion: Regelmäßige Überprüfung von Feuerlöschern auf Funktionsfähigkeit.