Der Begriff „Datenreplikation“ bezeichnet die kontinuierliche oder periodische Vervielfältigung von Daten zwischen zwei oder mehreren Speicherorten, Systemen oder Datenbanken. Ziel der Datenreplikation ist es, die Datenverfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Lastverteilung und Performance in verteilten Systemen zu erhöhen. Sie wird häufig in Szenarien mit hohen Anforderungen an Verfügbarkeit und Datensicherheit eingesetzt, etwa bei Cloud-Infrastrukturen, Datenbanken oder hybriden IT-Architekturen.
Echtzeit-Replikation: Sofortige Synchronisation von Datenänderungen zwischen Quell- und Zielsystemen.
Asynchrone Replikation: Zeitversetzte Datenübertragung zur Entkopplung von Quell- und Zielsystemen.
Replikationsrichtlinien: Konfigurierbare Regeln für Replikationshäufigkeit, Datenfilterung und Zielsysteme.
Konflikterkennung und -behandlung: Mechanismen zur Identifikation und Auflösung widersprüchlicher Änderungen an replizierten Daten.
Überwachung und Protokollierung: Detaillierte Logs, Monitoring und Statusanzeigen zur Überwachung der Replikationsvorgänge.
Skalierbarkeit und Lastverteilung: Unterstützung mehrerer Replikationsziele zur Verbesserung der Verfügbarkeit und Performance.
Sicherheitsfunktionen: Verschlüsselung der übertragenen Daten sowie Authentifizierung und Zugriffskontrollen.
Snapshot-basierte Replikation: Replikation von Datenständen zu definierten Zeitpunkten (z. B. zur Backup-Erstellung).
Ein Unternehmen repliziert seine zentrale Kundendatenbank in ein Rechenzentrum an einem anderen Standort zur Erhöhung der Ausfallsicherheit.
Ein E-Commerce-Anbieter nutzt Replikation, um Produktinformationen in Echtzeit zwischen dem Hauptsystem und mehreren regionalen Webservern zu synchronisieren.
Ein internationales Unternehmen repliziert ERP-Daten zwischen Niederlassungen in Europa und Asien, um lokale Datenzugriffe zu beschleunigen.
Ein Backup-System erstellt stündlich Snapshots und überträgt diese automatisch in die Cloud.
Eine Datenbanklösung erkennt bei parallelen Änderungen an einem Datensatz Konflikte und bietet Regeln zur Auflösung an.