Die Abkürzung „PCN“ steht für „Poison Centre Notification“ (deutsch: Meldung an das Giftinformationszentrum). Eine PCN-Meldung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess im Rahmen der EU-Verordnung (CLP-Verordnung, Anhang VIII), bei dem Unternehmen Informationen über chemische Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, an die zuständigen nationalen Giftinformationszentren übermitteln müssen. Ziel ist es, im Falle einer gesundheitlichen Notlage (z. B. Vergiftung) schnellstmöglich genaue Informationen zur Zusammensetzung eines Produkts bereitzustellen.
Die Meldung erfolgt über das ECHA-PCN-Portal (Europäische Chemikalienagentur) und betrifft unter anderem Produkte wie Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe oder Industriechemikalien. Für viele Unternehmen – insbesondere Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender – bedeutet dies die Pflicht, strukturierte Produktdaten in einem festgelegten Format (IUCLID) bereitzustellen.
PCN-Datenerstellung: Generierung der Meldedateien im vorgeschriebenen IUCLID-Format inklusive UFI-Code, Produktkategorie, Zusammensetzung, toxikologischer Informationen etc.
UFI-Code-Generator: Unterstützung bei der Erstellung und Verwaltung des „Unique Formula Identifier“ (UFI) für die Produktetikettierung.
Automatisierter Datentransfer: Direkte Übermittlung der PCN-Daten an das ECHA-Submission-Portal oder an nationale Behörden.
Rechtskonformitätsprüfung: Validierung der gemeldeten Inhalte auf Vollständigkeit, formale Richtigkeit und Konformität mit der CLP-Verordnung.
Mehrsprachige Dokumentation: Bereitstellung der Produkt- und Sicherheitsinformationen in den Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten.
Versionskontrolle und Änderungsverfolgung: Verwaltung von Produktaktualisierungen und Übermittlungspflichten bei Rezepturänderungen.
Sicherheitsdatenblatt-Integration: Verknüpfung der PCN-Daten mit bestehenden Sicherheitsdatenblättern zur Konsistenzprüfung.
Reporting & Audit-Trails: Erstellung von Nachweisen und Prüfberichten für interne Audits oder Behördenanfragen.
Ein Farbenhersteller meldet ein neues lösemittelhaltiges Produkt über das ECHA-Portal an und erhält eine PCN-Referenznummer.
Ein Importeur erstellt für ein Reinigungsmittel, das aus Asien bezogen wird, eine PCN-Meldung für den deutschen Markt.
Ein Unternehmen aktualisiert seine Rezeptur und nutzt Software zur Versionierung und erneuten Übermittlung der PCN-Meldung.
Ein Gefahrstoffbeauftragter prüft mittels Software die Vollständigkeit der gemeldeten toxikologischen Daten vor der Einreichung.
Ein System für Gefahrstoffmanagement erstellt automatisiert PCN-Meldungen auf Basis von hinterlegten Sicherheitsdatenblättern.