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Poison-Centre-Notification-PCN-Meldung

Was versteht man unter Poison-Centre-Notification-PCN-Meldung?

Die Abkürzung „PCN“ steht für „Poison Centre Notification“ (deutsch: Meldung an das Giftinformationszentrum). Eine PCN-Meldung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess im Rahmen der EU-Verordnung (CLP-Verordnung, Anhang VIII), bei dem Unternehmen Informationen über chemische Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, an die zuständigen nationalen Giftinformationszentren übermitteln müssen. Ziel ist es, im Falle einer gesundheitlichen Notlage (z. B. Vergiftung) schnellstmöglich genaue Informationen zur Zusammensetzung eines Produkts bereitzustellen.

Die Meldung erfolgt über das ECHA-PCN-Portal (Europäische Chemikalienagentur) und betrifft unter anderem Produkte wie Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe oder Industriechemikalien. Für viele Unternehmen – insbesondere Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender – bedeutet dies die Pflicht, strukturierte Produktdaten in einem festgelegten Format (IUCLID) bereitzustellen.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „PCN-Meldung“:

Beispiele für „PCN-Meldung“:

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Die Funktion / Das Modul Poison-Centre-Notification-PCN-Meldung gehört zu:

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