Mitarbeiter müssen regelmäßig zu den Themen Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege und Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Dies sieht § 10 und § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 als Pflichten für den Arbeitgeber vor. Diese Unterweisungen müsse selbstverständlich ordnungsgemäß dokumentiert und im Versicherungsfall nachgewiesen werden.
Auf Grundlage der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufbereiteten Inhalte lassen sich diese Themen sicher und einfach an die Mitarbeiter vermitteln. Hierfür gibt es die "Praxis-DVD: Verhalten im Brandfall"
Brandschutzbeauftragte/Geschäftsführung