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Management von Betroffenenrechten (DSGVO)

Was versteht man unter Management von Betroffenenrechten (DSGVO)?

Der Begriff „Management von Betroffenenrechten (DSGVO)“ bezeichnet die organisatorische und technische Unterstützung zur Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dazu zählen insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie der Widerruf von Einwilligungen. Ziel ist es, Anfragen fristgerecht, nachvollziehbar und datenschutzkonform zu bearbeiten – über alle relevanten Systeme, Datenquellen und Fachbereiche hinweg.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „Management von Betroffenenrechten (DSGVO)“:

Beispiele für „Management von Betroffenenrechten (DSGVO)“:

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