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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

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Was versteht man unter Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?

Der Begriff "Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)" bezieht sich auf einen systematischen Prozess zur Bewertung der Auswirkungen einer geplanten Datenverarbeitungstätigkeit auf den Schutz personenbezogener Daten. Die DSFA ist nach der DSGVO erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien oder umfangreicher Überwachung. Ziel ist es, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen.

Typische Softwarefunktionen im Bereich "Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)":

Beispiele für "Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)":

  1. Einführung einer neuen Videoüberwachungstechnologie: Bewertung der Auswirkungen auf den Datenschutz durch Überwachungssysteme in öffentlichen Bereichen.
  2. Implementierung eines biometrischen Zugangssystems: Analyse der Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Fingerabdrücken oder Gesichtserkennung zur Zugangskontrolle.
  3. Verarbeitung von Gesundheitsdaten in einer neuen App: Einschätzung der Datenschutzrisiken bei der Speicherung und Nutzung sensibler Gesundheitsdaten.
  4. Einsatz von Big-Data-Analysen: Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf den Datenschutz durch umfangreiche Datenauswertungen.
  5. Geplante Einführung von Tracking-Technologien auf einer Website: Analyse der Risiken für die Privatsphäre der Nutzer bei der Nachverfolgung ihres Online-Verhaltens.
  6. Entwicklung einer neuen Cloud-basierten CRM-Plattform: Einschätzung der Datenschutzrisiken bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud.

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Die Funktion / Das Modul Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gehört zu:

Datenschutz

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