Der Begriff „Zutrittskorrekturen“ bezeichnet die nachträgliche Anpassung, Korrektur oder Löschung von Zutrittsereignissen in einem elektronischen Zutrittskontrollsystem. Solche Korrekturen sind notwendig, wenn etwa fehlerhafte Buchungen (z. B. durch defekte Lesegeräte), manuelle Zutritte (z. B. durch Sicherheitsdienst) oder nachträgliche Änderungen an Zeitregeln, Benutzerrollen oder Berechtigungen zu einer Unstimmigkeit im System führen. Ziel ist eine konsistente, nachvollziehbare und revisionssichere Zutrittsdokumentation.
Manuelle Buchungskorrektur: Hinzufügen, Ändern oder Löschen einzelner Zutrittsbuchungen zur Korrektur von Fehlbuchungen.
Berechtigungshistorie: Anzeige und Korrektur historischer Berechtigungen eines Nutzers für einen bestimmten Zeitraum.
Fehlermeldungserkennung: Automatisierte Kennzeichnung ungewöhnlicher oder fehlerhafter Zutrittsereignisse zur späteren Prüfung.
Rollback-Funktion: Rücknahme fehlerhafter oder unzulässiger Zutrittsänderungen mit Protokollierung.
Protokollierung & Revisionssicherheit: Lückenlose Dokumentation aller vorgenommenen Änderungen und Korrekturen mit Zeitstempel und Benutzerkennung.
Schnittstellen zur Zeiterfassung: Synchronisation von korrigierten Zutrittszeiten mit Zeitwirtschaftssystemen (z. B. zur Lohnabrechnung).
Benutzerbenachrichtigung: Automatisierte Information betroffener Mitarbeitender über durchgeführte Zutrittskorrekturen.
Ein Mitarbeiter hat vergessen, sich beim Betreten eines Gebäudes mit seiner Zutrittskarte zu registrieren – die Buchung wird manuell nachgetragen.
Ein defekter Kartenleser registriert fälschlicherweise mehrere Zutritte – diese werden im System korrigiert.
Nach einer Änderung der Zutrittszeiten im Schichtplan müssen frühere Buchungen angepasst werden.
Ein Sicherheitsdienst hat einer externen Person manuell Zutritt gewährt – dieser Zutritt wird nachträglich dokumentiert.
Eine Software erkennt ein unplausibles Zutrittsereignis außerhalb der üblichen Arbeitszeiten – dies wird zur Korrektur markiert.