Der Begriff „BITV 2.0 – EN 301 549 – konform“ bezeichnet Software und digitale Anwendungen, die den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland sowie der europäischen Norm EN 301 549 entsprechen. Ziel ist es, digitale Inhalte und Software für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen – etwa für Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Die Norm basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA.
BITV 2.0 gilt insbesondere für öffentliche Stellen in Deutschland, die gesetzlich verpflichtet sind, barrierefreie IT-Angebote bereitzustellen. EN 301 549 bildet die Grundlage für die Barrierefreiheitsanforderungen in der gesamten EU – sowohl im öffentlichen als auch zunehmend im privaten Sektor (z. B. im Rahmen des European Accessibility Acts ab 2025).
Tastaturbedienbarkeit: Sämtliche Funktionen der Software können vollständig ohne Maus über die Tastatur gesteuert werden.
Screenreader-Kompatibilität: Inhalte und Navigationsstrukturen sind für Screenreader vollständig zugänglich und semantisch korrekt ausgezeichnet.
Kontrastanpassung und Farbwahl: Hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund sowie alternative Farbschemata für Sehbehinderte.
Skalierbarkeit von Texten und Inhalten: Inhalte bleiben bei Vergrößerung auf bis zu 200 % lesbar und funktional.
Alternative Texte für Bilder: Alle nicht-textuellen Inhalte wie Bilder oder Symbole verfügen über beschreibende Alternativtexte.
Untertitel und Transkripte: Bereitstellung von Untertiteln bei Videos und Audioinhalten sowie vollständige Texttranskripte.
Fehlermeldungen mit Hilfestellungen: Formulare und Eingaben liefern verständliche Fehlermeldungen und Korrekturhinweise.
Fokus-Indikatoren: Der sichtbare Tastaturfokus zeigt stets, wo sich der Benutzer befindet (z. B. bei Formularfeldern oder Links).
Zugängliche PDF-Generierung: Erzeugte PDF-Dokumente sind strukturiert, tag-basiert und barrierefrei lesbar.
Prüfung auf Konformität: Integrierte Testfunktionen oder Schnittstellen zu Prüfwerkzeugen zur Kontrolle der Barrierefreiheit nach BITV/EN-Norm.
Eine öffentliche Verwaltung stellt ein Online-Formular bereit, das vollständig über die Tastatur und Screenreader nutzbar ist.
Eine Bildungsplattform bietet Untertitel und Transkripte für alle Video-Tutorials an.
Eine E-Commerce-Website verwendet kontrastreiche Farben und erlaubt barrierefreie Produktansichten mit Alternativtexten.
Eine PDF-Exportfunktion in einem Dokumentenmanagementsystem erzeugt vollständig barrierefreie Dokumente mit korrekter Tag-Struktur.
Ein Unternehmen nutzt ein integriertes Prüf-Tool, um regelmäßig die EN 301 549-Konformität seiner Softwarelösungen sicherzustellen.