Der Begriff „Einlagen / Entnahmen“ bezeichnet in der betrieblichen Software sowohl Kapitalbewegungen zwischen Unternehmer bzw. Gesellschafter und dem Unternehmen als auch Bargeldtransaktionen in Kassensystemen, die nicht aus einem regulären Verkauf oder Einkauf resultieren. Im buchhalterischen Kontext handelt es sich um Zuführungen (Einlagen) oder Entnahmen von Mitteln, etwa zur Finanzierung oder zur privaten Verwendung. In der Kassensoftware hingegen geht es um Geld- oder Warenbewegungen in oder aus der Kasse, um den Bargeldbestand korrekt zu dokumentieren – beispielsweise Wechselgeld zum Tagesbeginn oder eine private Entnahme durch den Inhaber.
Diese Funktion ist insbesondere relevant für Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Betriebe mit Bargeldverkehr (z. B. im Einzelhandel oder in der Gastronomie) und unterstützt eine ordnungsgemäße Kassenführung sowie die Nachvollziehbarkeit aller nicht-verkaufsbezogenen Kassenbewegungen.
Erfassung von Bareinlagen und -entnahmen: Einfache Eingabe von Bargeldtransaktionen außerhalb des Verkaufsprozesses.
Kategorisierung der Einlagen und Entnahmen: Zuweisung zu spezifischen Gründen wie Wechselgeld, Privatentnahme, Bankeinzahlung oder Aufstockung.
Dokumentation des Transaktionsgrundes: Möglichkeit zur Eingabe einer Begründung zur rechtssicheren Nachvollziehbarkeit.
Automatische Aktualisierung des Kassenbestands: Direkte Anpassung des Bargeldsaldos in der Kasse nach jeder Buchung.
Integration in die Finanzbuchhaltung: Übergabe der Buchungsdaten an die Buchhaltungssoftware für eine einheitliche Finanzverwaltung.
Berichtswesen: Erstellung von detaillierten Auswertungen über alle Einlagen- und Entnahmevorgänge.
Mehrbenutzerverwaltung: Nachvollziehbarkeit, welcher Mitarbeiter welche Transaktion durchgeführt hat.
Ein Einzelunternehmer überweist privat 10.000 € zur Finanzierung neuer Betriebsausstattung auf das Geschäftskonto (Einlage).
Ein Geschäftsinhaber legt zu Beginn des Tages 200 € Wechselgeld in die Kasse ein (Kasseneinlage).
Ein Gesellschafter entnimmt monatlich 2.000 € aus dem Unternehmen für private Zwecke (Entnahme).
Ein Mitarbeiter entnimmt Bargeld aus der Kasse, um es auf das Geschäftskonto einzuzahlen (Bankeinzahlung).
Ein Unternehmer entnimmt Waren aus dem Lager für den privaten Eigenbedarf (Sachentnahme).
Ein Tourist zahlt mit Fremdwährung, die als Einlage in die Kasse eingebucht wird (Kasseneinlage in Fremdwährung).