Der Begriff „Korrekturbuchungen“ bezeichnet nachträgliche Buchungen in der Finanzbuchhaltung oder im Rechnungswesen, die vorgenommen werden, um vorhergehende fehlerhafte oder unvollständige Buchungen zu berichtigen. Sie dienen der Richtigstellung der Buchführung, um die Übereinstimmung mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Vorgängen sicherzustellen. Korrekturbuchungen können sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite erfolgen und betreffen beispielsweise falsche Beträge, falsche Buchungskonten oder fehlerhafte Periodenzuordnungen.
Automatisierte Fehlererkennung: Analyse von Buchungen auf Inkonsistenzen, doppelte Einträge oder unplausible Werte.
Stornobuchung: Erstellung einer Gegenbuchung zur vollständigen Aufhebung einer fehlerhaften Transaktion.
Umbuchungsfunktion: Übertragung von Beträgen zwischen Konten zur Korrektur falscher Zuordnungen.
Korrektureingabemaske: Spezielle Eingabemaske zur gezielten Erfassung von Korrekturbuchungen mit Prüf- und Freigabeprozess.
Protokollierung und Nachverfolgbarkeit: Dokumentation aller Korrekturbuchungen mit Zeitstempel, Benutzerkennung und Änderungsgrund.
Versionsverwaltung: Historisierung der ursprünglichen und geänderten Buchungssätze zur Transparenz und Revisionssicherheit.
Periodenübergreifende Korrektur: Möglichkeit, Buchungen auch nach Abschluss einer Abrechnungsperiode zu korrigieren, mit entsprechender Dokumentation.
Ein falsch erfasster Zahlungseingang wird storniert und auf das korrekte Kundenkonto umgebucht.
Ein Investitionsbetrag wurde irrtümlich als Aufwand gebucht und wird per Korrekturbuchung dem richtigen Anlagekonto zugewiesen.
Eine Rechnung wurde versehentlich doppelt gebucht – die zweite Buchung wird über eine Stornobuchung korrigiert.
Ein Vorsteuerbetrag wurde im falschen Monat verbucht und muss in die richtige Abrechnungsperiode verschoben werden.
Ein Fehler in der Währungsumrechnung wird durch eine Korrekturbuchung berichtigt.