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Vorsteuerkorrektur

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Was versteht man unter Vorsteuerkorrektur?

Der Begriff „Vorsteuerkorrektur“ bezeichnet die nachträgliche Anpassung bereits geltend gemachter Vorsteuerbeträge. Eine Vorsteuerkorrektur wird erforderlich, wenn sich die ursprünglichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ändern – beispielsweise durch Rechnungsänderungen, Preisnachlässe, Nutzungsänderungen von Wirtschaftsgütern oder eine veränderte Zuordnung zu steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätzen.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „Vorsteuerkorrektur“:

Beispiele für „Vorsteuerkorrektur“:

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Die Funktion / Das Modul Vorsteuerkorrektur gehört zu:

Jahresabschluss und Bilanzierung

Softwarelösungen mit Funktion bzw. Modul Vorsteuerkorrektur:

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