Der Begriff „Dual-Use-Prüfung“ bezeichnet die systematische Prüfung, ob Güter, Software, Technologien oder technische Dienstleistungen sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können und deshalb exportkontrollrechtlich relevant sind. Ziel ist es, kontrollpflichtige Waren und Technologien frühzeitig zu erkennen, Genehmigungspflichten zu prüfen und Risiken im internationalen Handel zu reduzieren.
Güterklassifizierung: Zuordnung von Produkten, Software oder Technologien zu relevanten Exportkontrollnummern, Güterlisten oder Klassifikationen.
Abgleich mit Kontrolllisten: Prüfung gegen nationale, europäische und internationale Dual-Use-Listen sowie weitere einschlägige Exportkontrollvorschriften.
Prüfung von Genehmigungspflichten: Ermittlung, ob für eine Ausfuhr, Verbringung, technische Unterstützung oder Vermittlung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Endverwendungsprüfung: Bewertung, ob ein Produkt für kritische Zwecke wie militärische Nutzung, Waffenprogramme oder sonstige sicherheitsrelevante Anwendungen eingesetzt werden könnte.
Länder- und Embargoprüfung: Abgleich von Zielländern, Lieferwegen und Geschäftspartnern mit Embargo-, Sanktions- und Exportbeschränkungen.
Stammdatenmanagement: Verwaltung von Materialnummern, Exportkontrollkennzeichen, technischen Merkmalen und Genehmigungsinformationen.
Workflow- und Freigabeprozesse: Steuerung interner Prüf- und Eskalationsprozesse bei unklaren oder genehmigungspflichtigen Vorgängen.
Dokumentation und Nachweispflichten: Speicherung von Prüfergebnissen, Entscheidungen, Genehmigungen und relevanten Nachweisen für Audits und Behördenanfragen.
Automatisierte Aktualisierung von Listen: Regelmäßige Aktualisierung relevanter Güterlisten, Vorschriften und Klassifikationsdaten.
Ein Maschinenbauunternehmen prüft, ob eine hochpräzise CNC-Maschine aufgrund ihrer technischen Eigenschaften als Dual-Use-Gut eingestuft werden muss.
Ein Softwareanbieter bewertet, ob Verschlüsselungssoftware exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegt.
Ein Hersteller elektronischer Bauteile prüft, ob Sensoren oder Steuerungskomponenten auch in militärischen Systemen eingesetzt werden könnten.
Ein Handelsunternehmen gleicht eine geplante Lieferung mit Güterlisten, Ziellandvorgaben und Genehmigungspflichten ab.
Eine Compliance-Abteilung dokumentiert die Dual-Use-Prüfung eines Produkts, um die Entscheidung bei einer späteren Prüfung nachvollziehbar belegen zu können.