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Dual-Use-Prüfung

Was versteht man unter Dual-Use-Prüfung?

Der Begriff „Dual-Use-Prüfung“ bezeichnet die systematische Prüfung, ob Güter, Software, Technologien oder technische Dienstleistungen sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können und deshalb exportkontrollrechtlich relevant sind. Ziel ist es, kontrollpflichtige Waren und Technologien frühzeitig zu erkennen, Genehmigungspflichten zu prüfen und Risiken im internationalen Handel zu reduzieren.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „Dual-Use-Prüfung“:

Beispiele für „Dual-Use-Prüfung“:

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Die Funktion / Das Modul Dual-Use-Prüfung gehört zu:

Import / Export

Softwarelösungen mit Funktion bzw. Modul Dual-Use-Prüfung:

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