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Exportkontrollvorschriften

Was versteht man unter Exportkontrollvorschriften?

Der Begriff „Exportkontrollvorschriften“ bezeichnet gesetzliche und regulatorische Vorgaben, die den grenzüberschreitenden Handel mit bestimmten Gütern, Technologien, Software, Dienstleistungen oder Know-how regeln. Ziel der Exportkontrolle ist es, sicherzustellen, dass sensible Produkte nicht für unerlaubte militärische Zwecke, Menschenrechtsverletzungen, Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Verstöße gegen Embargos verwendet werden.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „Exportkontrollvorschriften“:

Beispiele für „Exportkontrollvorschriften“:

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Die Funktion / Das Modul Exportkontrollvorschriften gehört zu:

Import / Export

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