Der Begriff „Exportkontrollvorschriften“ bezeichnet gesetzliche und regulatorische Vorgaben, die den grenzüberschreitenden Handel mit bestimmten Gütern, Technologien, Software, Dienstleistungen oder Know-how regeln. Ziel der Exportkontrolle ist es, sicherzustellen, dass sensible Produkte nicht für unerlaubte militärische Zwecke, Menschenrechtsverletzungen, Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Verstöße gegen Embargos verwendet werden.
Prüfung von Güterlisten: Abgleich von Produkten, Materialien, Technologien oder Software mit nationalen und internationalen Kontrolllisten.
Klassifizierung von Waren und Technologien: Unterstützung bei der Zuordnung von Exportkontrollnummern, Warencodes oder Dual-Use-Klassifizierungen.
Embargo- und Sanktionsprüfung: Prüfung, ob Länder, Organisationen oder Geschäftspartner von Handelsbeschränkungen betroffen sind.
Endverwendungsprüfung: Bewertung, ob eine Ware oder Technologie für kritische, militärische oder anderweitig eingeschränkte Zwecke eingesetzt werden könnte.
Genehmigungsmanagement: Verwaltung von Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungsanträgen, Fristen und behördlichen Auflagen.
Partner- und Adressprüfung: Automatisierter Abgleich von Kunden, Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern mit Sanktions- und Denied-Party-Listen.
Dokumentation und Nachweispflichten: Speicherung von Prüfergebnissen, Entscheidungen, Genehmigungen und relevanten Kommunikationsverläufen.
Workflow- und Freigabeprozesse: Abbildung interner Prüf-, Eskalations- und Genehmigungsabläufe im Unternehmen.
Reporting und Audit-Trails: Erstellung nachvollziehbarer Berichte für interne Kontrollen, Revisionen oder behördliche Prüfungen.
Ein Maschinenbauunternehmen prüft, ob eine Anlage aufgrund technischer Eigenschaften als Dual-Use-Gut eingestuft werden muss.
Ein Softwareanbieter kontrolliert, ob eine Verschlüsselungstechnologie vor dem internationalen Vertrieb genehmigungspflichtig ist.
Ein Industrieunternehmen gleicht Kunden und Lieferadressen automatisch mit Sanktionslisten ab.
Eine Exportabteilung dokumentiert, welche Genehmigungen für Lieferungen in bestimmte Länder erforderlich sind.
Ein Unternehmen prüft vor Vertragsabschluss, ob eine geplante Endverwendung exportkontrollrechtlich kritisch sein könnte.