Der Begriff „Pan-EUROMED-Matrix“ bezeichnet eine Übersicht im Rahmen der Pan-Euro-Mediterranen Ursprungsregeln, die zeigt, zwischen welchen Vertragsparteien eine diagonale Kumulierung von Ursprungserzeugnissen möglich ist. Sie unterstützt Unternehmen bei der Prüfung, ob Vormaterialien aus bestimmten Ländern oder Gebieten bei der Ursprungsermittlung berücksichtigt werden dürfen und ob Präferenznachweise korrekt genutzt werden können.
Abbildung der PEM-Vertragsparteien: Verwaltung der Länder, Gebiete und Vertragsparteien, die am Pan-Euro-Mediterranen Ursprungssystem beteiligt sind.
Prüfung der Kumulierungsmöglichkeiten: Ermittlung, ob zwischen bestimmten Handelspartnern eine bilaterale oder diagonale Kumulierung zulässig ist.
Matrixbasierte Ursprungsprüfung: Automatisierte Bewertung, ob eingesetzte Vormaterialien aus PEM-Ländern bei der Präferenzkalkulation berücksichtigt werden können.
Verwaltung von Präferenzabkommen: Pflege relevanter Freihandelsabkommen, Ursprungsprotokolle und anwendbarer Regelwerke innerhalb des PEM-Systems.
Stichtags- und Gültigkeitsprüfung: Berücksichtigung von Inkrafttreten, Übergangsregelungen und Änderungen der anwendbaren Ursprungsregeln.
HS-Code- und Warenzuordnung: Verknüpfung von Waren, Zolltarifnummern und produktspezifischen Ursprungsregeln für eine nachvollziehbare Präferenzbewertung.
Prüfung von Präferenznachweisen: Unterstützung bei der Erstellung und Kontrolle von Nachweisen wie Warenverkehrsbescheinigungen, Ursprungserklärungen oder Lieferantenerklärungen.
Warn- und Aktualisierungsfunktionen: Hinweise bei geänderten Abkommen, nicht zulässigen Kumulierungen oder abweichenden Ursprungsregeln.
Dokumentation und Audit-Trail: Nachvollziehbare Speicherung der Prüfergebnisse, Entscheidungsgrundlagen und verwendeten Regelstände für Zollprüfungen.
Ein Exporteur prüft, ob Vormaterialien aus der Schweiz bei der Herstellung in der EU für eine Lieferung in ein weiteres PEM-Land präferenzrechtlich berücksichtigt werden dürfen.
Ein Industrieunternehmen kontrolliert vor Ausstellung einer Ursprungserklärung, ob zwischen den beteiligten Ländern eine zulässige diagonale Kumulierung besteht.
Eine Zollabteilung nutzt die Matrix, um festzustellen, ob ein bestimmtes Freihandelsabkommen für eine konkrete Lieferkette angewendet werden kann.
Ein Textilhersteller bewertet, ob Materialien aus mehreren PEM-Vertragsstaaten in der Präferenzkalkulation zusammengeführt werden dürfen.
Eine Exportkontroll- oder Zollsoftware warnt, wenn eine geplante Kumulierung aufgrund fehlender Abkommensbeziehungen nicht zulässig ist.