Der Begriff „Geldwäsche-Prüfung“ bezeichnet die systematische Überprüfung von Kunden, Geschäftspartnern, Transaktionen und wirtschaftlich Berechtigten, um Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstößen oder sonstigen Finanzdelikten frühzeitig zu erkennen. In Unternehmen, Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen, Finanzdienstleistern und anderen verpflichteten Organisationen unterstützt Software für Geldwäsche-Prüfungen dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Risiken strukturiert zu bewerten und verdächtige Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren.
KYC- und KYB-Prüfung: Erfassung und Überprüfung von Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und wirtschaftlich Berechtigten.
Sanktionslistenprüfung: Abgleich von Kunden- und Geschäftspartnerdaten mit nationalen und internationalen Sanktionslisten.
PEP-Prüfung: Identifikation politisch exponierter Personen sowie deren nahestehender Personen und Geschäftspartner.
Risikobewertung: Einstufung von Kunden, Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen anhand definierter Risikokriterien.
Transaktionsüberwachung: Analyse von Zahlungsströmen, ungewöhnlichen Bewegungen und auffälligen Mustern.
Identitätsprüfung: Unterstützung bei der Prüfung von Ausweisdokumenten, Unternehmensdaten, Registerinformationen oder digitalen Identitäten.
Monitoring und Wiederholungsprüfungen: Laufende Überwachung bestehender Kundenbeziehungen und automatische Neubewertung bei Änderungen.
Fallmanagement: Bearbeitung, Bewertung und Dokumentation auffälliger Prüfergebnisse oder Verdachtsfälle.
Reporting und Prüfpfade: Erstellung von Berichten, Nachweisen und revisionssicheren Dokumentationen für interne Kontrollen und externe Prüfungen.
Eine Bank prüft vor der Kontoeröffnung, ob ein neuer Firmenkunde auf einer Sanktionsliste steht.
Ein Immobilienunternehmen überprüft Käufer und wirtschaftlich Berechtigte vor Abschluss eines Kaufvertrags.
Ein Finanzdienstleister bewertet Transaktionen, die deutlich vom bisherigen Zahlungsverhalten eines Kunden abweichen.
Ein Versicherungsunternehmen führt eine PEP-Prüfung bei einem neuen Geschäftspartner durch.
Eine Compliance-Abteilung dokumentiert auffällige Vorgänge in einem Fallmanagement-System.