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Lieferkettengesetzüberwachung

Was versteht man unter Lieferkettengesetzüberwachung?

Der Begriff „Lieferkettengesetzüberwachung“ bezeichnet die systematische, fortlaufende und risikobasierte Überwachung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Im Unternehmenskontext umfasst dies insbesondere die Erkennung, Bewertung, Priorisierung und Nachverfolgung von Risiken, Hinweisen und Verstößen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern sowie – risikobezogen und anlassbezogen – auch bei mittelbaren Zulieferern. Ziel ist es, Sorgfaltspflichten wie Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren wirksam und nachvollziehbar umzusetzen.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „Lieferkettengesetzüberwachung“:

Aus den gesetzlichen Kernprozessen und den typischen Anforderungen an digitale Tools lassen sich insbesondere folgende Softwarefunktionen ableiten:

Beispiele für „Lieferkettengesetzüberwachung“:

 

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Die Funktion / Das Modul Lieferkettengesetzüberwachung gehört zu:

Risikomanagement