Die Einstufungsbilanz ist eine besondere Form der Bilanz, die im Rahmen von Umwandlungen, insbesondere bei Einbringungsvorgängen nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), aufgestellt wird. Sie dient der steuerlichen Bewertung von eingebrachten Wirtschaftsgütern zum Zweck der Buchwertfortführung oder zur Ermittlung stiller Reserven. Die Einstufungsbilanz unterscheidet sich von der Handelsbilanz dadurch, dass sie rein steuerliche Zwecke erfüllt und spezifische Bewertungsansätze gemäß steuerlicher Vorschriften berücksichtigt.
Bilanzpositionsverwaltung: Strukturierte Erfassung und Verwaltung aller Vermögenswerte und Schulden für die Einbringung.
Steuerliche Bewertung: Automatisierte Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter gemäß den steuerlichen Vorschriften (z. B. Buchwert, gemeiner Wert).
Ermittlung stiller Reserven: Identifikation und Berechnung der Differenz zwischen Buchwert und gemeinem Wert.
Dokumentation für das Finanzamt: Erstellung der erforderlichen steuerlichen Nachweise und Anlagen für die steuerliche Anerkennung.
Vergleich Handelsbilanz vs. Einstufungsbilanz: Funktion zur parallelen Darstellung und Abweichungsanalyse zwischen Handels- und Einstufungsbilanz.
Schnittstellen zu Finanzbuchhaltung und Steuerberatungssoftware: Integration zur Übernahme vorhandener Daten und Übergabe an weiterführende Systeme.
Rechtsformbezogene Templates: Vordefinierte Strukturen je nach Umwandlungsform (z. B. Einbringung in GmbH, Verschmelzung, Formwechsel).
Audit-Funktionen und Historisierung: Nachvollziehbarkeit von Änderungen und Anpassungen an den Bilanzpositionen.
Ein Einzelunternehmer bringt sein Unternehmen in eine GmbH ein und erstellt hierfür eine steuerliche Einstufungsbilanz zur Fortführung der Buchwerte.
Im Rahmen einer Verschmelzung zweier Gesellschaften wird eine Einstufungsbilanz zur Bewertung der übernommenen Vermögensgegenstände benötigt.
Ein Unternehmen nutzt eine Softwarefunktion, um automatisch stille Reserven bei einer Einbringung aufzudecken und zu dokumentieren.
Ein Steuerberater erstellt mit Hilfe eines Moduls zur Einstufungsbilanz alle notwendigen Unterlagen für eine Umwandlung nach § 20 UmwStG.