Der Begriff „VoP“ steht für „Verification of Payee“ und bezeichnet die Überprüfung von Zahlungsempfängerdaten vor der Ausführung einer Überweisung. Dabei wird insbesondere geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem zur angegebenen IBAN bzw. Kontoverbindung hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Zahlungsbetrug zu reduzieren und den Zahler frühzeitig auf abweichende Empfängerdaten hinzuweisen. Im europäischen SEPA-Zahlungsverkehr ist VoP insbesondere für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen relevant.
Abgleich von Empfängername und IBAN: Prüfung, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers mit den beim kontoführenden Zahlungsdienstleister hinterlegten Kontodaten übereinstimmt.
Ermittlung des Prüfergebnisses: Ausgabe eines Ergebnisses wie Übereinstimmung, nahezu Übereinstimmung, keine Übereinstimmung oder Prüfung nicht möglich.
Erkennung ähnlicher Namen: Ermittlung geringfügiger Abweichungen, beispielsweise durch Schreibfehler, unterschiedliche Namensbestandteile oder abweichende Schreibweisen.
Prüfung vor Zahlungsfreigabe: Durchführung der Empfängerprüfung, bevor eine Überweisung durch den Zahler autorisiert oder endgültig zur Ausführung freigegeben wird.
Warnhinweise bei Abweichungen: Anzeige eines Hinweises, wenn die angegebenen Empfängerdaten nicht oder nur teilweise mit den hinterlegten Kontodaten übereinstimmen.
Unterstützung von Einzel- und Sammelzahlungen: Einbindung der Empfängerprüfung in Zahlungsprozesse für einzelne Überweisungen sowie – abhängig von den unterstützten Verfahren – für Zahlungsdateien mit mehreren Transaktionen.
Integration in Zahlungsverkehr und ERP-Systeme: Anbindung der VoP-Prüfung an Finanzbuchhaltung, Treasury, Zahlungsmanagement, Banking-Software oder ERP-Systeme.
API-Anbindung an Zahlungsdienstleister: Automatisierter Austausch von Prüfanforderungen und Prüfergebnissen zwischen Banken, Zahlungsdienstleistern und Unternehmenssoftware über standardisierte Schnittstellen.
Protokollierung der Prüfung: Dokumentation von Zeitpunkt, geprüften Empfängerdaten und Prüfergebnis zur Nachvollziehbarkeit des Zahlungsprozesses.
Verarbeitung zusätzlicher Identifikationsmerkmale: Je nach Verfahren können neben dem Namen weitere eindeutige Identifikatoren des Zahlungsempfängers für die Überprüfung verwendet werden.
Ein Unternehmen gibt bei einer SEPA-Überweisung den Namen eines Lieferanten und dessen IBAN ein. Vor der Freigabe wird geprüft, ob beide Angaben zum selben Kontoinhaber gehören.
Bei einer Überweisung weicht der eingegebene Firmenname geringfügig vom hinterlegten Kontoinhabernamen ab. Die Software meldet eine nahezu übereinstimmende Angabe und informiert den Anwender vor der Zahlung.
Ein Mitarbeiter erfasst versehentlich eine falsche IBAN zu einem bekannten Lieferanten. Die VoP-Prüfung erkennt, dass Empfängername und Kontoverbindung nicht zusammenpassen, und zeigt eine Warnung an.
Eine ERP- oder Treasury-Lösung übermittelt die Empfängerdaten vor der Zahlungsfreigabe automatisch an den angebundenen Zahlungsdienstleister und übernimmt das Prüfergebnis in den Freigabeprozess.
Bei der Vorbereitung eines Zahlungslaufs werden Empfängerdaten geprüft, damit mögliche Fehler oder Manipulationen vor der Übermittlung der Zahlungen erkannt werden können.