Der Begriff „Dispokredite“ bezeichnet kurzfristige Kreditlinien, die von Kreditinstituten auf Girokonten von Privat- oder Geschäftskunden eingeräumt werden. Diese ermöglichen es, das Konto bis zu einem vorher vereinbarten Betrag zu überziehen, auch wenn kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. Im geschäftlichen Kontext dienen Dispokredite insbesondere der kurzfristigen Liquiditätssicherung, etwa zur Überbrückung von Zahlungslücken oder zur Finanzierung unerwarteter Ausgaben.
Kreditlinienverwaltung: Festlegung, Anpassung und Überwachung von Dispokreditrahmen für einzelne Konten oder Kunden.
Zinsberechnung: Automatisierte Berechnung der Sollzinsen auf Basis des überzogenen Betrags und der Laufzeit.
Risikoprüfung und Bonitätsbewertung: Analyse der Kreditwürdigkeit zur Festlegung individueller Dispolimits.
Transparente Kontodarstellung: Übersicht über aktuelle Kontoüberziehungen, verfügbare Kreditlinien und angefallene Zinsen.
Warnmeldungen und Benachrichtigungen: Automatische Hinweise bei Ausnutzung oder Überschreitung des Kreditrahmens.
Historische Kreditnutzungsanalyse: Rückblickende Auswertung zur Einschätzung des Kreditverhaltens und zur Prognose zukünftiger Liquiditätsbedarfe.
Reporting und Compliance-Funktionen: Dokumentation und Auswertungen zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben und interner Richtlinien.
Ein Unternehmen nutzt einen eingeräumten Dispokredit, um die Lücke zwischen Wareneinkauf und Zahlungseingang von Kunden zu überbrücken.
Ein ERP-System zeigt automatisiert an, wenn ein Konto in den Dispositionsbereich gerät, und löst eine interne Freigabeprüfung aus.
Ein Finanzcontroller nutzt Analysefunktionen zur Auswertung der Zinskosten durch regelmäßige Dispo-Inanspruchnahme.
Ein Kreditinstitut passt mithilfe von Softwaremodulen die Kreditlinie eines Kunden an, basierend auf dessen Zahlungshistorie und Liquiditätsprognose.