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Exportkontrolle

Was versteht man unter Exportkontrolle?

Der Begriff „Exportkontrolle“ bezeichnet die Prüfung und Steuerung von grenzüberschreitenden Lieferungen, Dienstleistungen, Software, Technologien und technischen Informationen. Ziel der Exportkontrolle ist es, sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben, Embargos, Sanktionen, Genehmigungspflichten sowie Vorgaben zu Endverwendern und Endverwendungen eingehalten werden. Besonders relevant ist dies bei Dual-Use-Gütern, also Produkten, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „Exportkontrolle“:

Beispiele für „Exportkontrolle“:

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Die Funktion / Das Modul Exportkontrolle gehört zu:

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