Der Begriff „Exportkontrolle“ bezeichnet die Prüfung und Steuerung von grenzüberschreitenden Lieferungen, Dienstleistungen, Software, Technologien und technischen Informationen. Ziel der Exportkontrolle ist es, sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben, Embargos, Sanktionen, Genehmigungspflichten sowie Vorgaben zu Endverwendern und Endverwendungen eingehalten werden. Besonders relevant ist dies bei Dual-Use-Gütern, also Produkten, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.
Sanktionslistenprüfung: Automatischer Abgleich von Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Banken oder Empfängern mit nationalen und internationalen Sanktions- und Sperrlisten.
Embargoprüfung: Prüfung, ob Lieferungen, Dienstleistungen oder Zahlungen in bestimmte Länder, Regionen oder an bestimmte Organisationen beschränkt oder verboten sind.
Güterklassifizierung: Zuordnung von Waren, Software oder Technologien zu relevanten Kontrolllisten, Zolltarifnummern, Dual-Use-Kategorien oder Export Control Classification Numbers.
Genehmigungsprüfung: Ermittlung, ob für eine geplante Ausfuhr, Verbringung, Re-Export-Transaktion oder technische Unterstützung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Endverwendungs- und Endverwenderprüfung: Bewertung, ob die geplante Nutzung oder der Empfänger einer Ware sicherheitskritisch, militärisch relevant oder anderweitig beschränkt ist.
Lizenz- und Genehmigungsmanagement: Verwaltung von Exportgenehmigungen, Ausfuhrlizenzen, Gültigkeitszeiträumen, Mengen, Werten und genehmigten Empfängern.
Auftrags- und Lieferfreigabe: Automatische Sperrung oder Freigabe von Angeboten, Aufträgen, Lieferungen oder Rechnungen auf Basis der Prüfergebnisse.
Dokumentation und Audit-Trail: Nachvollziehbare Speicherung aller Prüfungen, Entscheidungen, Freigaben und Änderungen für interne Kontrollen und externe Prüfungen.
Regelwerks- und Listenaktualisierung: Aktualisierung von Sanktionslisten, Kontrolllisten, Länderbestimmungen und Compliance-Regeln.
Integration in ERP-, Zoll- und Versandprozesse: Einbindung der Exportkontrolle in bestehende Geschäftsprozesse, z. B. in Warenwirtschaft, Vertrieb, Logistik, Zollabwicklung und Finanzwesen.
Ein Maschinenbauunternehmen prüft vor dem Versand, ob eine Maschine aufgrund technischer Eigenschaften als Dual-Use-Gut eingestuft wird.
Ein Softwareanbieter kontrolliert, ob die Bereitstellung einer Verschlüsselungstechnologie in ein bestimmtes Land genehmigungspflichtig ist.
Ein Industrieunternehmen gleicht neue Kunden automatisch mit Sanktionslisten ab, bevor ein Angebot erstellt wird.
Ein Exportteam prüft, ob eine Lieferung in ein Embargoland zulässig ist oder besondere Genehmigungen benötigt.
Ein Unternehmen dokumentiert alle Exportprüfungen revisionssicher, um Nachweise gegenüber Behörden und internen Compliance-Stellen bereitstellen zu können.