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summarische Anmeldung

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Was versteht man unter summarische Anmeldung?

Der Begriff „summarische Anmeldung“ bezeichnet im Zoll- und Außenwirtschaftsumfeld die elektronische Anmeldung von Waren in verdichteter Form gegenüber der Zollbehörde. In Deutschland wird der Begriff häufig für die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung im Verfahren ATLAS-SumA verwendet; dort sind Gestellungsmitteilung und Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung kombiniert. Im weiteren Zollkontext gehören auch die summarische Eingangsanmeldung (ESumA) und die summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) dazu, die elektronisch über ATLAS-Verfahren abgewickelt werden. Die summarische Anmeldung dient dazu, Waren gegenüber der Zollstelle zu erfassen, die weitere zollrechtliche Behandlung vorzubereiten und Fristen bis zur endgültigen Zollbehandlung zu überwachen. 

Typische Softwarefunktionen im Bereich „summarische Anmeldung“:

Beispiele für „summarische Anmeldung“:

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Die Funktion / Das Modul summarische Anmeldung gehört zu:

Wareneingang und Warenausgang

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