Was versteht man unter summarische Anmeldung?
Der Begriff „summarische Anmeldung“ bezeichnet im Zoll- und Außenwirtschaftsumfeld die elektronische Anmeldung von Waren in verdichteter Form gegenüber der Zollbehörde. In Deutschland wird der Begriff häufig für die Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung im Verfahren ATLAS-SumA verwendet; dort sind Gestellungsmitteilung und Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung kombiniert. Im weiteren Zollkontext gehören auch die summarische Eingangsanmeldung (ESumA) und die summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) dazu, die elektronisch über ATLAS-Verfahren abgewickelt werden. Die summarische Anmeldung dient dazu, Waren gegenüber der Zollstelle zu erfassen, die weitere zollrechtliche Behandlung vorzubereiten und Fristen bis zur endgültigen Zollbehandlung zu überwachen.
Typische Softwarefunktionen im Bereich „summarische Anmeldung“:
- Erstellung vorzeitiger und endgültiger summarischer Anmeldungen: Software unterstützt die Anlage und Abgabe von Anmeldungen vor der Gestellung oder unmittelbar danach.
- Elektronische Übermittlung an Zollsysteme: Die Daten werden elektronisch an ATLAS beziehungsweise die zuständige Zollstelle übermittelt.
- Erfassung von Warenpositionen und Grunddaten: Import- und Verwahrungsdaten einer Sendung werden positionsbezogen aufgenommen und für die weitere Bearbeitung bereitgestellt.
- Status-, Fristen- und Rückmeldungsmanagement: Systeme zeigen Bestätigungen, Teilbestätigungen, Fehlermeldungen und Fristen zur weiteren zollrechtlichen Bestimmung an.
- Aufteilung von Positionen: Eine bestehende Position kann für unterschiedliche Empfänger, Verwahrungen oder Zollverfahren in mehrere neue Positionen aufgeteilt werden.
- Konsolidierung von Positionen: Mehrere bereits erfasste Positionen können zu einer neuen konsolidierten Sendung beziehungsweise Position zusammengeführt werden.
- Änderung von Verwahrung, Verwahrort und Verfügungsberechtigten: Software ermöglicht Anpassungen, wenn sich Lagerort, Verwahrer oder verfügungsberechtigte Partei ändern.
- Erledigung und Weiterführung in Folgeverfahren: Positionen oder Teilmengen können erledigt und in nachgelagerte Prozesse wie Wiederausfuhr, Versand oder Abfertigung überführt werden.
Beispiele für „summarische Anmeldung“:
- Ein Logistikdienstleister meldet eine Importsendung bereits vor Eintreffen der Ware bei der Zollstelle als vorzeitige summarische Anmeldung an.
- Nach der Gestellung werden eingeführte Nicht-Unionswaren per endgültiger summarischer Anmeldung in die vorübergehende Verwahrung übernommen, weil die eigentliche Zollanmeldung noch nicht vorliegt oder Unterlagen fehlen.
- Eine Sammelsendung wird in der Software auf mehrere neue Positionen aufgeteilt, weil die Waren an verschiedene Empfänger gehen oder in unterschiedliche Zollverfahren überführt werden sollen.
- Mehrere einzelne Sendungspositionen werden zu einer neuen konsolidierten Position zusammengeführt, weil sie in einem neuen Behältnis oder unter einem neuen Beförderungspapier weitertransportiert werden.
- Der Lagerort oder der Verfügungsberechtigte einer bereits erfassten Sendung wird geändert, und die aktualisierte summarische Anmeldung wird erneut an das Zollsystem übermittelt.
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