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Sanktionslistenprüfung

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Was versteht man unter Sanktionslistenprüfung?

"Sanktionslistenprüfung" bezeichnet den Prozess, bei dem überprüft wird, ob Einzelpersonen, Unternehmen oder andere Entitäten in den Sanktionslisten von Regierungen oder internationalen Organisationen aufgeführt sind. Diese Listen enthalten Namen von Personen und Organisationen, die aufgrund von rechtlichen oder politischen Gründen (wie etwa Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen) Sanktionen unterliegen. Die Prüfung dient dazu, sicherzustellen, dass keine Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Parteien eingegangen werden und damit gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

Typische Softwarefunktionen im Bereich "Sanktionslistenprüfung":

  1. Automatisierte Abgleichung:

    • Automatisches Vergleichen von Namen und Identifikatoren gegen aktuelle Sanktionslisten, um Übereinstimmungen zu identifizieren.
  2. Listenaktualisierung:

    • Regelmäßige Aktualisierung der Datenbank mit den neuesten Versionen von Sanktionslisten, um sicherzustellen, dass die Prüfergebnisse aktuell sind.
  3. Benachrichtigungssystem:

    • Automatische Benachrichtigungen und Warnungen an die zuständigen Stellen, wenn eine Übereinstimmung mit einer Sanktionsliste gefunden wird.
  4. Such- und Filterfunktionen:

    • Möglichkeit, spezifische Suchkriterien zu definieren und Ergebnisse nach verschiedenen Parametern zu filtern, um präzise Ergebnisse zu erhalten.
  5. Berichterstellung:

    • Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der Sanktionslistenprüfung für interne und externe Zwecke, einschließlich Compliance-Berichte und Audit-Dokumentation.

 

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Die Funktion / Das Modul Sanktionslistenprüfung gehört zu:

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