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Vollabgänge

Was versteht man unter Vollabgänge?

"Vollabgänge" beziehen sich auf den vollständigen Verkauf, die Entsorgung oder den Abgang eines Vermögenswerts aus dem Bestand eines Unternehmens. Dies bedeutet, dass der Vermögenswert nicht mehr im Besitz des Unternehmens ist und aus der Bilanz entfernt werden muss. Vollabgänge können aufgrund verschiedener Gründe erfolgen, wie beispielsweise Verkauf, Verschrottung, Diebstahl oder Ausmusterung.

Typische Funktionen einer Software im Bereich "Vollabgänge" sind:

  1. Erfassung von Vollabgängen: Möglichkeit, Informationen über den Verkauf, die Entsorgung oder den Abgang von Vermögenswerten in der Software zu erfassen.

  2. Automatische Aktualisierung von Beständen: Automatische Aktualisierung der Bestandsaufzeichnungen, um den Vollabgang eines Vermögenswerts widerzuspiegeln und ihn aus der Bilanz zu entfernen.

  3. Buchung von Verlusten oder Gewinnen: Möglichkeit, Verluste oder Gewinne aus dem Vollabgang eines Vermögenswerts in der Buchhaltung zu verbuchen.

  4. Compliance-Überprüfung: Überprüfung der Einhaltung von steuerlichen Vorschriften und Rechnungslegungsstandards im Zusammenhang mit Vollabgängen.

 

Die Funktion / Das Modul Vollabgänge gehört zu:

Anlagenbuchhaltung

Softwarelösungen mit Funktion bzw. Modul Vollabgänge:

EAR - Die Buchhaltung - professionell einfach
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