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AfA

Was versteht man unter AfA?

"Absetzung für Abnutzung" (AfA) ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht und bezieht sich auf die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer. Unternehmen können die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern steuerlich geltend machen, indem sie diese über einen bestimmten Zeitraum abschreiben.

Typische Funktionen einer Software im Bereich "AfA" sind:

 

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Die Funktion / Das Modul AfA gehört zu:

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