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Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

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Was versteht man unter Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)?

Das Elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bezeichnet das in Deutschland eingesetzte elektronische Verfahren zur gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis- und Verbleibskontrolle bei der Entsorgung insbesondere gefährlicher Abfälle. Es ermöglicht Abfallerzeugern, Einsammlern, Beförderern, Entsorgungsunternehmen und zuständigen Behörden, erforderliche Nachweise und Begleitdokumente digital zu erstellen, auszutauschen, zu signieren und zu verwalten. Die elektronische Kommunikation erfolgt über die dafür vorgesehene Infrastruktur, insbesondere die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall), wobei für nachweispflichtige Dokumente grundsätzlich die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Übermittlung und Signatur zu beachten sind.

Typische Softwarefunktionen im Bereich „Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)“:

Beispiele für „Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)“:

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