Das Elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bezeichnet das in Deutschland eingesetzte elektronische Verfahren zur gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis- und Verbleibskontrolle bei der Entsorgung insbesondere gefährlicher Abfälle. Es ermöglicht Abfallerzeugern, Einsammlern, Beförderern, Entsorgungsunternehmen und zuständigen Behörden, erforderliche Nachweise und Begleitdokumente digital zu erstellen, auszutauschen, zu signieren und zu verwalten. Die elektronische Kommunikation erfolgt über die dafür vorgesehene Infrastruktur, insbesondere die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall), wobei für nachweispflichtige Dokumente grundsätzlich die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Übermittlung und Signatur zu beachten sind.
Elektronische Entsorgungsnachweise: Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Entsorgungsnachweisen und Sammelentsorgungsnachweisen für nachweispflichtige Abfälle.
Begleit- und Übernahmescheine: Digitale Erstellung und Verarbeitung von Dokumenten zur Nachverfolgung des Weges eines Abfalls vom Erzeuger über den Transport bis zur Entsorgungsanlage.
Elektronische Signaturen: Unterstützung qualifizierter elektronischer Signaturen für Dokumente, bei denen diese nach den geltenden Vorschriften erforderlich sind.
Anbindung an die ZKS-Abfall: Elektronischer Austausch von Nachweisen, Begleitscheinen und weiteren Nachrichten mit den beteiligten Unternehmen und Behörden über die Infrastruktur der ZKS-Abfall.
Elektronische Registerführung: Strukturierte Speicherung und Verwaltung nachweis- und registerpflichtiger Entsorgungsvorgänge einschließlich der zugehörigen Dokumente und aktuellen Versionen.
Stammdaten- und Beteiligtenverwaltung: Verwaltung von Abfallerzeugern, Beförderern, Einsammlern, Entsorgern, Standorten sowie behördlich vergebenen Kennnummern.
Abfall- und Abfallschlüsselverwaltung: Zuordnung von Abfallarten und Abfallschlüsseln zu Entsorgungsvorgängen und Nachweisdokumenten.
Workflow- und Statusverwaltung: Steuerung der einzelnen Bearbeitungsschritte sowie Überwachung des Status von Nachweisen, Signaturen, Transportvorgängen und behördlichen Rückmeldungen.
Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen: Automatische Prüfung von Pflichtangaben, Kennnummern, Dokumentenbeziehungen und Bearbeitungsständen zur Vermeidung fehlerhafter oder unvollständiger Nachweise.
Fristen und Benachrichtigungen: Überwachung relevanter Termine und automatische Hinweise auf ausstehende Signaturen, Dokumente, Rückmeldungen oder andere erforderliche Bearbeitungsschritte.
Schnittstellen und Datenaustausch: Import, Export und automatisierter Austausch von eANV-Daten mit ERP-, Abfallmanagement-, Logistik- oder Wiegesystemen sowie anderen Fachanwendungen.
Archivierung und Nachvollziehbarkeit: Revisionsgerechte beziehungsweise nachvollziehbare Speicherung von Dokumenten, Bearbeitungsständen, Signaturen und Kommunikationsvorgängen für Prüfungen und Dokumentationspflichten.
Ein Industriebetrieb erzeugt gefährlichen Abfall und erstellt über seine Abfallmanagementsoftware einen elektronischen Entsorgungsnachweis, der digital an die beteiligten Stellen übermittelt wird.
Bei der Abholung eines gefährlichen Abfalls wird ein elektronischer Begleitschein erstellt, der den Entsorgungsweg vom Abfallerzeuger über den Beförderer bis zur Entsorgungsanlage dokumentiert.
Ein Entsorgungsunternehmen signiert erforderliche Nachweisdokumente elektronisch und übermittelt sie über die eANV-Infrastruktur an die weiteren Beteiligten und zuständigen Behörden.
Eine Abfallmanagementsoftware übernimmt Daten zu Abfallart, Menge, Erzeuger, Beförderer und Entsorgungsanlage automatisch aus einem ERP- oder Wiegesystem und verwendet sie für die Erstellung der eANV-Dokumente.
Ein Unternehmen führt ein elektronisches Register über seine nachweispflichtigen Entsorgungsvorgänge und kann die zugehörigen Nachweise und Belege bei einer behördlichen Prüfung nachvollziehbar bereitstellen.