Der Begriff „AVEÜR-Schnittstelle“ bezeichnet eine technische Verbindung zwischen Buchhaltungs-, Anlagenbuchhaltungs- oder Steuersoftware und der Anlage AVEÜR, also dem Anlageverzeichnis zur Einnahmenüberschussrechnung. Über diese Schnittstelle können Daten zu Anlagegütern, Anschaffungskosten, Abschreibungen, Restbuchwerten und relevanten steuerlichen Angaben strukturiert übernommen, geprüft und für die elektronische Übermittlung vorbereitet werden.
Übernahme von Anlagendaten: Import von Wirtschaftsgütern aus der Anlagenbuchhaltung, z. B. Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Nutzungsdauer.
Automatische Abschreibungszuordnung: Berechnung und Übergabe von Abschreibungswerten, Restbuchwerten und steuerlich relevanten Beträgen.
Zuordnung zu AVEÜR-Feldern: Automatische oder manuelle Zuordnung der Daten zu den entsprechenden Positionen der Anlage AVEÜR.
ELSTER- bzw. E-Filing-Unterstützung: Vorbereitung der Daten für die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung oder an vergleichbare Steuerportale.
Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung: Prüfung, ob Pflichtangaben vorhanden sind und ob Werte rechnerisch sowie steuerlich konsistent sind.
Unterstützung verschiedener Wirtschaftsgüter: Abbildung von beweglichen Anlagegütern, geringwertigen Wirtschaftsgütern, Sammelposten und ggf. weiteren Anlagearten.
Jahresbezogene Formularversionen: Berücksichtigung der jeweils gültigen Formular- und Datensatzanforderungen für das betreffende Veranlagungsjahr.
Fehlerprotokolle und Hinweise: Ausgabe von Meldungen bei fehlenden Angaben, unplausiblen Werten oder Abweichungen zwischen Anlagenbuchhaltung und EÜR.
Mandanten- und Betriebsverwaltung: Verwaltung mehrerer Betriebe, Mandanten oder steuerlicher Einheiten mit separaten AVEÜR-Daten.
Export- und Dokumentationsfunktionen: Erstellung von Auswertungen, Protokollen und Nachweisen für Steuerberater, Buchhaltung oder Betriebsprüfung.
Eine Buchhaltungssoftware überträgt die Daten aus dem Anlageverzeichnis automatisch in die Anlage AVEÜR der Steuererklärung.
Ein Steuerberater importiert die Anlagendaten eines Mandanten aus einer Finanzbuchhaltung und prüft sie vor der elektronischen Übermittlung.
Ein Einzelunternehmen erfasst neue Maschinen und Büroausstattung im Anlagenmodul; die Software übernimmt Abschreibungen und Restbuchwerte in die AVEÜR.
Eine Cloud-Buchhaltung erkennt fehlende Angaben zu Anschaffungsdatum oder Nutzungsdauer und weist den Nutzer vor dem Export darauf hin.
Eine Kanzleisoftware erstellt für mehrere Mandanten jahresbezogene AVEÜR-Datensätze und dokumentiert die übermittelten Werte.