Der Begriff „Kostenträgerrechnung“ bezeichnet einen Bereich der Kosten- und Leistungsrechnung, der ermittelt, welche Kosten einem bestimmten Produkt, Auftrag, Projekt, Kunden, Service oder einer anderen Leistungseinheit zugeordnet werden. Ziel ist es, die Selbstkosten einzelner Kostenträger transparent darzustellen, Preise fundiert zu kalkulieren und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen zu bewerten.
Kostenträgerverwaltung: Anlage und Pflege von Kostenträgern wie Produkten, Aufträgen, Projekten, Dienstleistungen oder Kundenaufträgen.
Kostenzuordnung: Zuordnung von Einzelkosten und Gemeinkosten zu bestimmten Kostenträgern.
Zuschlagskalkulation: Berechnung von Gemeinkostenzuschlägen, z. B. für Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb.
Nachkalkulation: Vergleich der tatsächlich angefallenen Kosten mit geplanten oder vorkalkulierten Kosten.
Vorkalkulation: Ermittlung erwarteter Kosten vor Beginn eines Auftrags, Projekts oder Produktionsprozesses.
Deckungsbeitragsrechnung: Analyse, welche Erlöse nach Abzug variabler Kosten zur Deckung fixer Kosten und zum Gewinn beitragen.
Kostenträgerstückrechnung: Berechnung der Kosten pro Einheit, Produkt oder Leistung.
Kostenträgerzeitrechnung: Auswertung der Kosten und Erlöse innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Abweichungsanalyse: Identifikation von Kostenabweichungen zwischen Plan-, Soll- und Ist-Werten.
Reporting und Dashboards: Darstellung von Kosten, Margen, Deckungsbeiträgen und Wirtschaftlichkeitskennzahlen.
Ein Produktionsunternehmen berechnet die Selbstkosten eines bestimmten Maschinenbauteils.
Ein Dienstleister ermittelt, ob ein Kundenprojekt kostendeckend durchgeführt wurde.
Ein Handelsunternehmen analysiert die Rentabilität einzelner Produktgruppen.
Ein Bauunternehmen ordnet Material-, Personal- und Gerätekosten einem Bauauftrag zu.
Ein Softwareanbieter bewertet die Wirtschaftlichkeit einzelner Entwicklungsprojekte oder Serviceverträge.