Die „F15Z-Schnittstelle“ ist ein standardisiertes Datenübertragungsformat, das im deutschen öffentlichen Sektor – insbesondere im Bereich des Meldewesens – zum Einsatz kommt. Sie dient der strukturierten, elektronischen Übermittlung von Datenmeldungen zwischen Meldebehörden und anderen staatlichen oder kommunalen Institutionen (z. B. Statistikämter, Einwohnermeldeämter). Das Format wurde durch das Bundesverwaltungsamt spezifiziert und basiert auf einem XML-Schema. Die F15Z-Schnittstelle ermöglicht unter anderem die Übermittlung von Statistiken, Bestandsdaten und Änderungsmitteilungen im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten.
Datenaustausch mit Behörden: Automatisierte Übermittlung und Empfang von F15Z-konformen Datenmeldungen (z. B. Zu- und Wegzüge, Korrekturen, Bestandsdaten).
Validierung und Prüfung: Überprüfung der Meldedaten auf Strukturkonformität und inhaltliche Konsistenz gemäß dem XML-Schema.
Protokollierung: Dokumentation aller gesendeten und empfangenen Datensätze inklusive Zeitstempel und Prüfergebnissen.
Verschlüsselung und Signatur: Sichere Übertragung der Meldungen durch elektronische Signaturen und Verschlüsselung nach behördlichen Standards.
Schnittstellenmanagement: Verwaltung von Endpunkten, Kommunikationsprotokollen (z. B. OSCI) und Übertragungswegen.
Versionsverwaltung: Unterstützung mehrerer F15Z-Versionen zur Sicherstellung der Kompatibilität bei System-Updates.
Fehlermanagement: Erkennung, Protokollierung und Bearbeitung von Übermittlungsfehlern oder Dateninkonsistenzen.
Eine kommunale Meldebehörde übermittelt Bestandsdaten automatisiert an das Landesamt für Statistik mittels F15Z-Format.
Ein Softwaremodul gleicht Änderungsmitteilungen über Einwohnerbewegungen mit zentralen Datenbeständen ab.
Ein IT-Dienstleister implementiert eine F15Z-Schnittstelle für eine Meldewesen-Software zur rechtssicheren Kommunikation mit Behörden.
Eine Fachanwendung nutzt die F15Z-Schnittstelle, um regelmäßig Korrekturmeldungen an das Bundesverwaltungsamt zu senden.