Mit CDMS können Unternehmen ihre Pflichten aus der EU-DSGVO (Rechte der betroffenen Person) rechtssicher und mit überschaubarem Aufwand erfüllen. Sie erhalten eine Dokumentation der IT-Systemlandschaft mit allen Abhängigkeiten in grafischer Form und der Information, in welchen Systemen welche personenbezogenen Daten zu finden sind. CDMS bildet unter anderem die automatisierte Erstellung eines Löschkonzepts nach DIN 66398 ab und erstellt fristgerecht Löschaufträge.